Die Beschuldigte habe auch im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens gegenüber dem Zivilstandsamt H. mitgeteilt, dass sie beabsichtige, nach der Heirat mit ihrem zukünftigen Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt zu führen. Im Widerrufsverfahren ihrer Aufenthaltsbewilligung habe die Beschuldigte gegenüber dem Amt für Inneres am 26. September 2019 eingestanden, nicht bereit gewesen zu sein, in eine vermüllte Wohnung zu ziehen. Damit habe sie selbst eingeräumt, nie mit ihrem schweizerischen Ehegatten zusammengewohnt zu haben.