Insgesamt könne von einer Lebensgemeinschaft nicht die Rede sein, zumal die Aussagen der Beschuldigten diametral zu allen anderen Aussagen stehen würden und nicht glaubhaft seien. Sämtliche Indizien würden eine klare Sprache sprechen. Die Beschuldigte habe nie bei ihrem Ehegatten gewohnt. Sie habe während der Ehe ein Kind mit einem anderen Mann gezeugt. Ihr Ehegatte habe sich selber angezeigt, da er selber der Überzeugung gewesen sei, eine Scheinehe zu führen, nachdem er sich selber von der Beschuldigten ausgenützt gefühlt habe.