2.3.1 Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. November 2021 führte die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen aus, dass C. anlässlich seiner Selbstanzeige ausgesagt habe, dass die Beschuldigte seit der Heirat nie bei ihm gewohnt habe und er nie den Wohnort der Beschuldigten in Erfahrung bringen konnte. Eine entsprechende Frage, ob er sich von der Beschuldigten ausgenutzt fühle, habe dieser bejaht. Die Beschuldigte „gehe mit anderen ins Nest, das sei schon eine Ausnutzerei, wenn sie sich schwängern lasse von einem anderen.“ Auch den Vorwurf der Scheinehe habe C. bejaht.