Seite 8 eine Scheinehe handeln würde. Die Ehe sei nur eingegangen worden, um die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen. Die erteilte Bewilligung sei durch das Migrationsamt von Appenzell Ausserrhoden am 8. Oktober 2019 widerrufen und die Beschuldigte per 15. November 2019 aus der Schweiz weggewiesen worden, wobei diese die Schweiz selbständig am 14. November 2019 verlassen habe.