Das nach der Eheschliessung gezeugte Kind sei nicht von ihm, da er weder mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt habe noch überhaupt zeugungsfähig sei. Mit Schreiben vom 11. November 2019 habe das Migrationsamt von Appenzell Ausserrhoden Strafanzeige gegen das Ehepaar eingereicht. Dabei stehe zweifellos fest, dass es sich um