Allerdings habe er bis vor drei Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt. Im Restaurant J. in K. habe er sie wiedergesehen, wobei L. ihm die Beschuldigte als superehrliche Frau vorgestellt habe, die gut arbeiten könne. Zwei Monate nach dem Wiedersehen habe er um ihre Hand angehalten. Da das Zivilstandsamt Zweifel an der Eheschliessung gehabt hätte, sei die Heirat um ein Jahr verschoben worden. Gemäss C. habe die Beschuldigte nie bei ihm in I. gewohnt, er kenne ihren Wohnort überhaupt nicht. Das nach der Eheschliessung gezeugte Kind sei nicht von ihm, da er weder mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt habe noch überhaupt zeugungsfähig sei.