2.2.2 Nach der Darstellung im Strafbefehl sei der - zwischenzeitlich verstorbene - Ehegatte der Beschuldigten, C., gemeinsam mit seinem Nachbarn G. am 28. Juni 2019 beim Polizeiposten H. erschienen (act. B 3/14.1.2 S. 1). G. habe ausgeführt, dass C. zusammen mit der Beschuldigten A. eine Scheinehe führen würde, nur damit die Beschuldigte eine Aufenthaltsbewilligung erhalte. Auf Vorhalt habe C. angegeben, die Beschuldigte vor zehn Jahren kennengelernt zu haben. Allerdings habe er bis vor drei Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt.