B 3/1.3.2). C. verstarb am 14. Mai 2020; mit Einstellungsverfügung vom 30. Juni 2020 wurde das gegen ihn geführte Verfahren Nr. U 19 1436 eingestellt (act. B 3/14.2.1). 1.4.3 Die Ausführungen der Verteidigung anlässlich der Berufungsverhandlung hielten sich im Rahmen der Berufungserklärung (act. B 1 und B 15). 1.4.4 Das vom Gesetzgeber gewählte Modell der Beweisabnahme durch das erstinstanzliche Gericht entspricht einer beschränkten Unmittelbarkeit (SCHMID/JOSITSCH, Handbuch des