F. Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 31. Oktober 2023 in Anwesenheit der Beschuldigten und ihres Verteidigers sowie von Dolmetscher F. statt. Die Verfahrensbeteiligten verzichteten auf eine mündliche Eröffnung des Urteils (act. B 18 S. 9). Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit