D. Das Kantonsgericht sprach die Beschuldigte wegen Täuschung der Behörden gemäss Art. 118 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20), begangen im Zeitraum vom 13. Dezember 2017 bis 11. November 2019, schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie einer Busse von CHF 200.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen (act. B 2 S. 15). Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 5'720.90 auferlegt.