1. Der Strafbefehl sei vollumfänglich aufzuheben und die Beschuldigte von der Täuschung von Behörden freizusprechen. 2. Eventualiter sei das Migrationsamt anzuweisen, auf die Verfügung eines Einreiseverbotes zu verzichten. im Berufungsverfahren: Das Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 11. November 2021 im genannten Verfahren sei vollumfänglich aufzuheben und die Beschuldigte der Täuschung von Behörden freizusprechen. Sachverhalt