6.2 Entschädigung für die amtliche Verteidigung RA AA. wurde von der Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 22. Februar 2021 bis zur erstinstanzlichen Beurteilung mit der amtlichen Verteidigung beauftragt (act. B 2/8.3). Im Seite 42 Berufungsverfahren wurde dem Berufungskläger mit Verfügung vom 3. Januar 2023 ebenfalls die amtliche Verteidigung gewährt (act. B 5).