Im psychiatrischen Ergänzungsgutachten vom 11. Februar 2022 erklärte Dr. med. S. unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse betreffend die Bewährung des Berufungsklägers, dass dessen Einschätzung bezüglich seiner Kooperativität und Fähigkeit zur Selbstdisziplinierung graduell etwas korrigiert werden müsse. Der Berufungskläger habe durch das rasche Übertreten der ihm auferlegten Auflagen eine eingeschränkte Fähigkeit zum Spielen nach Regeln gezeigt, was in Bezug auf das künftige Management seines Vollzugs berücksichtigt werden müsse. Die Rückfallsgefahr betreffend eines erneuten homopädosexuellen Übergriffs werde dadurch