B 2/5.1.11/37). Spezialisierte Einrichtungen für die forensische Behandlung von Sexualstraftätern seien in der Ostschweiz dünn gesät, als Möglichkeiten beständen das [...] sowie Dr. X. in Z. Eine ambulante Therapie und der Normalvollzug lasse sich technisch gesehen kombinieren, indem die Therapie innerhalb der Institution angeboten werde oder indem der externe Therapeut im Rahmen von Sachurlauben besucht werden könne. Nach absolviertem Strafvollzug könne die Therapie ambulant weitergeführt werden (act. B 2/5.1.11/38 f.). Im psychiatrischen Ergänzungsgutachten vom 11. Februar 2022 erklärte Dr. med.