Betreffend die Frage, ob die Strafe zugunsten der ambulanten Behandlung aufzuschieben ist, kommt dem Gericht ein Ermessensspielraum zu. Es muss sich bei seinem Entscheid jedoch auf eine sachverständige Begutachtung stützen. Das Gericht darf in Fachfragen nicht ohne triftige Gründe von Gutachten abweichen und muss Abweichungen begründen (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 6B_1399/2021 vom 7. Dezember 2022 E. 3.2 mit zahlreichen Hinweisen).