Damit stehen sich ein neutraler Faktor, ein straferhöhender Faktor und drei leicht strafmindernde Faktoren gegenüber. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten somit etwas strafmindernd aus, weshalb die vorläufige Einsatzfreiheitsstrafe von 44 Monaten um 4 Monate reduziert wird.