Das Obergericht geht für die mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zum Nachteil von C. (zweimaliger Analverkehr, mehrfacher Oralverkehr, Berührungen am Penis, mehrfache Befriedigung mit der Hand und Einführung von Sexspielzeugen) hypothetisch von einer Einzelstrafe von 30 Monaten aus, für F. (mehrfache Berührungen am Penis) hypothetisch von einer Einzelstrafe von 4 Monaten, für D. (mehrfacher Oralverkehr) hypothetisch von einer Einzelstrafe von 6 Monaten und für G. (einfacher Oralverkehr) hypothetisch von einer Einzelstrafe von 2 Monaten, was hypothetisch eine