187 StGB und Art. 196 StGB angenommene echte Konkurrenz, womit auch der diesen Tatvorwürfen zugrundeliegende Sachverhalt als erstellt gilt. Zusammengefasst kam es im Zeitraum vom Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2021 zu zahlreichen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen. Dabei kam es unter der Altersgrenze von Art. 187 Ziff. 1 StGB zu 3 Vorfällen mit analen Penetrationshandlungen sowie zu rund 10 Vorfällen mit Oralverkehr. Daneben kam es zu mehrfachen Befriedigungen mit der Hand und zur mehrfachen Einführung von Sextoys bei C. (fünffache Begehung).