47 Abs. 2 StGB). Je leichter es für ihn gewesen wäre, die von ihm übertretene Norm zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung gegen sie und damit seine Schuld (TRECHSEL/SEELMANN, in: Trechsel/Pieth [Hrsg.], Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2021, N. 23 zu Art. 47 StGB; W IPRÄCHTIGER/KELLER, Basler Kommentar, Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N. 117 zu Art. 47 StGB).