Es ist nach Erfahrungsregeln zu bestimmen, ob das in Frage stehende Quantum gross genug ist, um die Gesundheit von Kindern des entsprechenden Alters zu gefährden. Dafür kann das Risiko einer bloss vorübergehenden gesundheitlichen Schädigung im Ausmass einer einfachen Körperverletzung wie etwa einer längeren Bewusstlosigkeit oder einer Alkohol- oder Nikotinvergiftung genügen. Die Gesundheitsgefährdung kann sich auch daraus ergeben, dass der fragliche Stoff nicht bloss einmalig, sondern fortgesetzt verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung gestellt wird (STEFAN MAEDER, Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Auf. 2019, N. 9 und N. 15 ff.