Seite 28 3.1.2 Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 136 StGB).