2.3.5.6 Beurteilung Aufgrund der Aussagen ist erstellt, dass F. vom Berufungskläger Alkohol (Bier, grünen und roten Wodka) sowie Zigaretten zum Konsum zur Verfügung gestellt erhielt. 3. Rechtliche Würdigung 3.1 Allgemeine Ausführungen 3.1.1 Sexuelle Handlungen mit Kindern Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht (Art. 187 Ziff. 1 StGB).