Er habe ihm einmal eine Flasche Wodka und zwei Päckli Zigaretten abgegeben. Auf Nachfrage erklärte er, die Jugendlichen hätten sich am Kühlschrank im Wintergarten, wo es auch harten Alkohol drin hatte, selbst bedienen können (Fragen 142 und 143). Der Alkohol sei abgesprochen gewesen mit der Mutter wegen des 17. Geburtstags (Frage 145). Seite 27 2.3.5.5 Aussage des Berufungsklägers vor Kantonsgericht (act. B 2/60) Es kann, um Wiederholungen zu vermeiden, bezüglich der Ausführungen auf Erwägung 2.2.5.2 verwiesen werden.