Auf die Frage, welchen Einfluss die Betäubungsmittel, der Alkohol sowie der Tabak auf die Gesundheit der Kinder habe, antwortete der Berufungskläger, eine grosse, das sei klar (Frage 19). Auf Nachfrage seiner Verteidigerin erklärte der Berufungskläger, er habe jeweils roten oder grünen Wodka gekauft (Frage 77). 2.3.5.3 Einvernahme durch die Kantonspolizei vom 18. März 2021 (act. B 2/1.2.1.5) Der Berufungskläger gab an, Marihuana nur an E. verkauft zu haben. Verschenkt habe er nie (Frage 17).