Er habe die Menge der Päckchen nicht gezählt. An wen er abgegeben habe, darauf gebe er keine Antwort. Es sei etwa einmal im Monat etwa seit August 2020 gewesen (Fragen 13 und 14). Die Betäubungsmittel habe er nur E. abgegeben. Sie hätten ihn gefragt und er habe es weitergeleitet. Er habe es dieser Person gesagt und die habe es dann gegeben. Er habe auch Marihuana abgegeben, aber nicht sehr viel (Frage 16). Auf die Frage, welchen Einfluss die Betäubungsmittel, der Alkohol sowie der Tabak auf die Gesundheit der Kinder habe, antwortete der Berufungskläger, eine grosse, das sei klar (Frage 19).