2.3.4 Aussagen F. anlässlich der Einvernahme vom 26. März 2021 durch die Kantonspolizei (act. B 2/1.1.3.2 und 1.1.3.2.2) F. erklärte, er habe beim Berufungskläger mehr Bier getrunken, als von seinen Eltern aus erlaubt gewesen wäre. Er sei 14-jährig gewesen, als ihm der Berufungskläger Alkohol gegeben habe, obwohl seine Eltern damit nicht einverstanden gewesen seien. Er habe den Berufungskläger gefragt, ob er Alkohol haben dürfe in seinem Alter und der Berufungskläger habe es ihm einfach gegeben. Der Berufungskläger habe ihm auch Zigaretten gegeben.