2.3.1 Tatvorwurf Dem Berufungskläger wird vorgeworfen, F. in der Zeit vom 29. September 2017 bis 27. September 2020 bei sich zuhause an der W. in X. und im Wissen um dessen Alter wiederholt Wodka und Zigaretten zum tatsächlichen Eigenkonsum zur Verfügung gestellt zu haben. Der Berufungskläger liess F. sich unter anderem an seinem Kühlschrank im Wintergarten an hartem Alkohol bedienen (act. B 2/15/6).