Seite 23 2.2.4 Aussagen G. 2.2.4.1 Anlässlich der Einvernahme vor Kantonspolizei am 21. April 2021 (act. B 2/1.1.4.2 und 1.1.4.2.1) G. erklärte, er habe wie andere Jugendliche vom Berufungskläger starken und weichen Alkohol (Bier, Energy Drinks, Smirnoff) bekommen, welchen sie nicht hätten bezahlen müssen. Er habe beim Berufungskläger auch Tabak und Marihuana rauchen dürfen.