B 2/1.2.1.7, Frage 5). Die Frage nach weiteren sexuellen Handlungen mit weiteren Personen verneinte er zunächst, gab auf Vorhalt bezüglich weiterer sexuellen Handlungen mit C. aber 10 bis 12 Vorfälle mit Oralverkehr zu (act. B 2/1.2.7, Fragen 17 – 20). Auf die Frage, weshalb er nicht bereits anlässlich der letzten