2.1.6 Beurteilung Da der Sachverhalt ein Vier-Augen-Delikt darstellt, kommt den Aussagen der beiden Parteien entscheidende Bedeutung für die Beweiswürdigung zu. Die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen ist primär Sache der Gerichte. Zu prüfen ist, ob die Aussagen verständlich, zusammenhängend und glaubhaft sind. Ebenso ist abzuklären, ob sie mit den weiteren Beweisen in Einklang stehen (Urteil des Bundesgerichts 6B_567/2020 vom 6. Dezember 2021 E. 2.3.2 mit Hinweisen).