Er wisse es nicht, warum C. ihn zu Unrecht belaste (Fragen 94 und 95). Auf die Frage, wie C. auf die Berührungen und sonstigen sexuellen Handlungen reagiert habe, antwortete der Berufungskläger, man habe nie darüber geredet. Er habe nie gesagt, er wolle das nicht (Frage 103). Auf die Nachfrage nach weiteren, bisher nicht erwähnten sexuellen Handlungen erklärte der Berufungskläger, einfach dann nach dem 16. Geburtstag, als es dann weiterging, irgendwann dann habe er ja nicht mehr gewollt (Frage 104).