C. habe ziemlich viel über ihn gewusst (Frage 89). Er sei deswegen nicht in ärztlicher Behandlung gewesen. Das erste Mal habe er nun mit seiner Psychologin darüber geredet. Weil er sich einfach geschämt habe, habe er es nie jemandem erzählt. Aber C. habe er es gesagt (Fragen 91 und 92). Auf die Aussage, wonach gemäss C. er ihn sicher 30 Mal massiert habe, wovon es etwa sieben- bis achtmal zu Analverkehr gekommen sei, antwortete der Berufungskläger, dass das mit dem Analverkehr nicht stimme. Er wisse es nicht, warum C. ihn zu Unrecht belaste (Fragen 94 und 95).