Zu diesen sexuellen Handlungen beim Massieren sei es etwa 10 bis 12 Mal gekommen (Frage 28). Zum letzten Vorfall mit sexuellen Handlungen zwischen ihnen sei es etwas über eine Woche vor seiner Verhaftung gekommen, am letzten Wochenende im Januar 2021 (Frage 29). Auf Fragen seiner Verteidigerin erklärte der Berufungskläger, dass er C. niemals zu etwas gedrängt habe, was jener nicht gewollt habe. Seite 18 C. habe ihm auch nicht gesagt, dass er die sexuellen Handlungen nicht möchte (Fragen 73 und 74).