2.1.4 Aussagen C. vor Kantonspolizei am 21. Juli 2021 (act. B 2/1.1.2.4 und 1.1.2.4.1) C. sagte zusammenfassend im Wesentlichen aus, dass es insgesamt ca. 7 – 8 Mal, davon zweimal vor seinem 16. Geburtstag, zwischen ihm und dem Berufungskläger zu Analverkehr gekommen sei. Es sei jeweils im Fitnessraum passiert. Dort habe ihm der Berufungskläger zuerst den Rücken massiert, ihm dann den Slip heruntergezogen und anal ein Sextoy für ca. 10 – 20 Minuten eingeführt. Während dieser Zeit habe die Massage angedauert, dann habe der Berufungskläger das Sextoy entfernt und danach versucht, seinen Penis anal einzuführen.