2.1.3 Parteivorbringen vor Obergericht Der Berufungskläger lässt im Berufungsverfahren vorbringen, es habe ein Freispruch vom Vorwurf der teilweise mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern im Sinne von Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB zum Nachteil von C. zu erfolgen, soweit dies den angeklagten Analverkehr im Massageraum betreffe (act. B 1/3). Die Vorinstanz habe diesbezüglich nicht nur den Sachverhalt unrichtig festgestellt, sondern auch das Recht verletzt, insbesondere Art. 10 Abs. 3 StPO.