e) Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 6. Juni 2023 in Anwesenheit des Berufungsklägers, dessen amtliche Verteidigerin Rechtsanwältin AA. sowie in Anwesenheit der Staatsanwältin B. statt. Das Obergericht führte gleichentags seine Beratung durch. Auf eine mündliche Eröffnung des Urteils verzichteten die Verfahrensbeteiligten.