12. A. wird verpflichtet, C. an dessen Anwaltskosten CHF 4'670.30 (einschliesslich Barauslagen und MWST) zu bezahlen. 13. Die Anerkennung der Zivilklage von D. durch A. in der Höhe von CHF 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit 10. Februar 2021 sowie die Anerkennung der Entschädigung für anwaltliche Bemühungen des Rechtsvertreters von D. durch A. in der Höhe von CHF 1'000.00 zuzüglich MWST werden vorgemerkt.