3. A. ist schuldig - der teilweise mehrfachen sexuellen Handlung mit Kindern im Sinne von Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB zum Nachteil von - C. (Whirlpool, Oral- und Analverkehr im Massageraum, Berührungen am Penis, begangen vom 16. Februar 2019 bis 28. August 2020), - F. (zwei von drei vorgeworfenen Griffen an den Penis, begangen in den Monaten vor dem 29. September 2019),