Mit Eingabe vom 5. August 2022 beantragte die Verteidigerin von A. das Einholen eines aktuellen Verlaufsberichts über den Verlauf der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs (act. B 2/40). Die Rechtsvertreterin des Privatklägers 1 reichte am 10. August 2022 ihre Rechtsbegehren ein (act. B 2/45). Der Vollzugsbericht der Strafanstalt Gmünden datiert vom 16. August 2022 (act. B 2/51). Mit Eingabe vom 29. August 2022 ersuchte der Rechtsvertreter des Privatklägers 2 um Aufnahme der zwischen A. und dem Privatkläger 2 getroffenen Vereinbarung ins Urteil (act. B 2/57 und 58). Die Hauptverhandlung fand am 29. August 2022 statt (act. B 2/59); A. wurde als Beschuldigter befragt (act.