Mit Anklageschrift vom 9. Juni 2022 überwies die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen A. zur Beurteilung an das Kantonsgericht (act. B 2/15). A., dessen Verteidigerin sowie die Staatsanwaltschaft wurden mit Vorladung vom 14. Juli 2022 zur Hauptverhandlung auf den 29. August 2022 vorgeladen, der Privatklägerschaft war das Erscheinen freigestellt (act. B 2/17 und 20). Das Formular "Erklärung über die finanziellen Verhältnisse" wurde dem Kantonsgericht eingereicht (act. B 2/31). Mit Eingabe vom 5. August 2022 beantragte die Verteidigerin von A. das Einholen eines aktuellen Verlaufsberichts über den Verlauf der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs (act.