Am 3. Juni 2021 wurde A. unter Auflagen beziehungsweise Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen und in diesem Zusammenhang eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt (act. B 2/3.2; act. B 2/4.3.18). Das psychiatrische Gutachten von Dr. med. S., Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, T., U., datiert vom