B 2/1.1.1.4 und 1.1.1.4.1) sowie am 12. Mai 2021 (act. B 2/1.1.1.5 und 1.1.1.5.1) wurden durch die Kantonspolizei Einvernahmen mit E. durchgeführt, welche audiovisuell aufgezeichnet wurden. Mit Verfügung vom 12. Februar 2021 ordnete der Einzelrichter des Kantonsgerichts für zwei Monate, mithin bis 10. April 2021, Untersuchungshaft an (act. B 2/4.3.9). Mit Verfügung vom 22. Februar 2021 wurde A. ab 10. Februar 2021 die amtliche Verteidigung gewährt und Rechtsanwältin AA. als dessen amtliche Verteidigerin bestellt (act. B 2/8.3). Am 24. Februar 2021 wurde H. (act. B 2/1.2.2.1), ebenfalls am gleichen Tag I. (act. B 2/1.2.2.2), am 3. März 2021 J. (act.