14. Eventualiter seien sämtliche mit Verfügung vom 24. November 2021 beschlagnahmten Gegenstände einzuziehen und zu vernichten, dem Beschuldigten sei jedoch der Inhalt der externen Festplatte Seagate auf einem Stick – nachdem die darauf gefundene illegale Pornografie gelöscht wurde – nach Abschluss des Strafverfahrens auszuhändigen; 15. Die Verfahrenskosten seien zu ¾ dem Beschuldigten aufzuerlegen und zu ¼ vom Staat zu tragen;