1.8. der Anklageschrift;  des Vorwurfs des mehrfachen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Minderjährige (Anklagesachverhalte Ziff. 1.1. lit. b, 1.3. lit. b, 1.4. lit. d, 1.5. lit. d, 1.10.) von Schuld und Strafe freizusprechen; 2. Der Beschuldigte sei