- CHF 500.00 Kosten der Voruntersuchung (inkl. Kosten der Überweisung) - CHF 300.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 400.00 Kosten der Vertretung der Anklage im Berufungsverfahren - CHF 800.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 2'000.00 insgesamt, werden der Beschuldigten auferlegt. 4. Es werden für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigungen zugesprochen.