Seite 15 Die Kosten für das Vorverfahren belaufen sich gemäss der Kostennote der Staatsanwaltschaft, inklusive der Gebühr für die Überweisungsverfügung, auf CHF 500.00. Die erstinstanzliche Gerichtsgebühr beträgt CHF 300.00. Diese Verfahrenskosten bewegen sich im Rahmen der anwendbaren Bestimmungen (Art. 26 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 Gebührenordnung, bGS 233.3) und sind somit zu übernehmen.