Das Kantonsgericht hat festgestellt, dass sich die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung des Fahrzeuges mit der D. auf einem Streckenabschnitt in C. ereignet hat, wo die signalisierte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt (act. B 2 E. 2.2, S. 7). Die Geschwindigkeitsmessung der Polizei wurde mit dem Messgerät CES Traffic Observer LMS-14 durchgeführt und mit vier Fotos dokumentiert. Das Messgerät war zum Tatzeitpunkt geeicht. Lediglich auf einem der vier gemachten Fotos sind mindestens zwei Personen, welche sich im Fahrzeug bzw. auf der Fahrerund Beifahrerseite befinden, sichtbar (act.