Zudem wurde das Urteil im Amtsblatt öffentlich publiziert (act. B 3/20). Mit Schreiben vom 11. März 2022 meldete die Staatsanwaltschaft fristgerecht die Berufung an (act. B 3/21) und das Urteil wurde schriftlich ausgefertigt (Art. 82 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. b StPO, act. B 3/24).