C. Dagegen erhob die Beschuldigte am 17. Februar 2020 Einsprache (act. B 3/2.3). Die Staatsanwaltschaft hielt an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Sache am 6. November 2020 an den Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden zur Beurteilung (act. B 3/3).