2. Die Beschuldigte habe folgende Beträge zu bezahlen: - Busse CHF 250.00 - Gebühren CHF 110.00 - Auslagen (Polizeikosten etc.) CHF 80.00 - Telefon/Porto/Diverses CHF 10.00 - Überweisungsverfügung CHF 300.00 im Berufungsverfahren: 1. Das Urteil des Kantonsgerichts vom 25. Februar 2022 sei aufzuheben.